Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht München, Gerichtsbescheid vom 07.12.2020
- M 9 K 19.4747 -
Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat kein Anspruch auf Nachbarschutz gegen genehmigte Errichtung eines Neubaus mit 4 Stockwerken
Keine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn
Der Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat keinen Anspruch auf Nachbarschutz gegen die genehmigte Errichtung eines 4 Stockwerke hohen Neubaus auf dem Nachbargrundstück. Eine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn liegt nicht vor. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 wurde in München der Abriss eines zweistöckigen Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus mit 4 Stockwerken zu Wohnzwecken genehmigt. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks war damit jedoch nicht einverstanden. Sie bemängelte, dass der
Baugenehmigung zur Errichtung des vier Stockwerk hohen Neubaus rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Die Baugenehmigung sei rechtmäßig und verletze die Klägerin nicht in ihren Rechten. Eine Verletzung subjektiver Rechte der Klägerin als Nachbarin sei nicht erkennbar. Es sei nicht ansatzweise nachvollziehbar, wieso der Umstand, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29611
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung29611
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.