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Verwaltungsgericht Minden, Entscheidung vom 26.05.2006
- 3 L 241/06 u.a -
Keine Schließung von privaten Wettbüros
Staatliches Monopol von Sportwetten verstößt gegen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
Die privaten Wettbüros brauchen ihre Geschäfte vorläufig nicht zu schließen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem gegen die Stadt Bielefeld gerichteten Eilverfahren.
Beim Verwaltungsgericht Minden sind derzeit etwa 70 Verfahren anhängig, in denen sich die Vermittler von
Es hält das staatliche Monopol für die Durchführung von
Darüber hinaus verstößt das staatliche Monopol für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 26.05.2006
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Dokument-Nr. 2447
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