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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 25.07.2007
2 L 385/07 -

Kein Baustopp für die Paul-Gerhardt-Kirche in Bielefeld

Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag der „Bürgerinitiative für den Erhalt der Paul-Gerhardt-Kirche in Bielefeld“ abgelehnt. Mit dem Antrag hatte sich die Bürgerinitiative gegen Baumaßnahmen gewandt, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kirche auf Veranlassung der evangelisch-lutherischen Neustädter Marien-Kirchengemeinde ab nächster Woche vorgenommen werden sollen.

So ist die Entfernung des Kirchturmkreuzes und der Glocken sowie eines Kirchenfensters in einem Nebenraum geplant. Die Bürgerinitiative beruft sich auf eine mit der Antragsgegnerin getroffene Vereinbarung, mit der ihr die Nutzung der bereits entwid-meten Kirche bis zum 12. September 2007 ermöglicht worden ist. Die zuständige 2. Kammer des Gerichts konnte nicht feststellen, dass durch die ge-planten Maßnahmen die Nutzung der ehemaligen Kirche zu Gottesdiensten und Andachten eingeschränkt wird, da der Innenraum von den Umbaumaßnahmen zu-nächst verschont bleibt und der Zugang zu den Gottesdienst- und Andachtzeiten bis zum vereinbarten Nutzungsende gewährleistet ist. Aus der zwischen den Beteiligten geschlossenen Vereinbarung ergebe sich kein Anspruch auf Unterlassung jeglicher baulicher Maßnahmen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 25.07.2007

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Dokument-Nr.: 4597 Dokument-Nr. 4597

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