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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 05.03.2012
- 11 L 627/11 -
Erste-Hilfe-Kurse auch an Sonn- und Feiertagen zulässig
Überwiegendes öffentliches Interesse an Untersagung der Lehrgänge nicht zu erkennen
Kurse in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort sind vorerst auch an Sonn- und Feiertagen weiterhin möglich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.
Im zugrunde liegenden Fall untersagte die Stadt Bielefeld einer Veranstalterin von Lehrgängen in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen die Durchführung diese Lehrgänge an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung.
Störung der Sonn- und Feiertagsruhe wurde von Bevölkerung niemals beanstandet
Das Verwaltungsgericht Minden ließ offen, ob die Durchführung derartiger Lehrgänge dem Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen unterfällt. Angesichts der jahrelangen unbeanstandeten Praxis, der Tatsache, dass zahlreiche andere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ebenfalls an Sonntagen stattfinden und eine Störung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online
- VG Koblenz: Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen unzulässig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.04.2011
[Aktenzeichen: 3 K 1586/10.KO]) - VG Köln: Getränkeverkaufsverbot an Kiosken an Sonn– und Feiertagen nach 24 Uhr wegen Beeinträchtigungen des unmittelbaren Wohnumfelds rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.10.2011
[Aktenzeichen: 1 K 2005/11 und 1 K 2016/11]) - Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zulässig
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 27.02.2012
[Aktenzeichen: Vf.4-VII-11])
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Dokument-Nr. 13137
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