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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 02.12.2010
BG-A 1/10.MZ -

VG Mainz: Geldbuße für Architekten wegen fehlender Berufshaft­pflichtversicherung

Architekt weigert sich Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen

Ein freier Architekt, der keine Berufshaftpflichtversicherung abschließt und deshalb seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, kann zu einer Geldbuße verurteilt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Dem (rheinland-pfälzischen) Berufsgericht für Architektenberufe beim Verwaltungsgericht Mainz obliegt die Ahndung von schuldhaften Berufspflichtverletzungen von Mitgliedern der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Auch nach Beschwerde keine Versicherung abgeschlossen

Im vorliegenden Rechtsstreit ist der freie Architekt in die Architektenliste des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen und damit Mitglied der Landesarchitektenkammer Rheinland-Pfalz in Mainz. Eine Bauherrin fragte bei der Kammer an, ob der Mann eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen habe und führte später zudem Beschwerde, dass ihr Anwesen infolge von Planungsfehlern des Kammermitglieds Mängel aufweise. Der Architekt erklärte, dass er keine Versicherung habe. Nachdem er auch in der Folge keine Versicherung abgeschlossen hat, beantragte der Vorstand der Architektenkammer beim Verwaltungsgericht die Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens.

Versicherung dient dem Schutz der Bauherren

Der Architekt habe seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, befanden die Richter. Das Vorhalten einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sei prägend für die freien Berufe, insbesondere auch für Architekten. Die Versicherung diene dem Schutz der Bauherren, aber auch der Architekten selbst bei Haftungsfällen, die angesichts der von Architekten betreuten hohen Vermögenswerte existenzielle Auswirkungen für beide Vertragspartner haben könnten. Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall müsse 1,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für sonstige Schäden betragen. Vorliegend sei unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Architekten und dessen anhaltender Weigerung, sich zu versichern, eine Geldbuße von 1.000 Euro angemessen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

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Dokument-Nr.: 10715 Dokument-Nr. 10715

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