wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26.03.2008
6 L 48/08.MZ -

Neues Glücksspielrecht - Kein Verbot gegenüber privaten Sportwettenvermittlern

Das nach dem neuen Glücksspielrecht in Rheinland-Pfalz fortbestehende Sportwettmonopol zugunsten der privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen nationales Verfassungsrecht und gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Deshalb hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz den Sofortvollzug von Verfügungen gestoppt, mit denen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion privaten Sportwettenvermittlern in Mainz und Worms, die Sportwetten an im EU – Ausland konzessionierte Wettanbieter vermitteln, ihre Tätigkeit untersagt hat.

Zwar strebe nach dem neuen Glücksspielrecht auch Rheinland-Pfalz mit einer 51 %-igen Übernahme der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH durch das Land ein staatliches Glücksspielmonopol an, führten die Verwaltungsrichter aus, doch sei die Mehrheitsbeteiligung bisher aus kartellrechtlichen Gründen gescheitert. Damit bestehe nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag aufgrund einer Sonderregelung für Rheinland-Pfalz das private Sportwettmonopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH fort. Ob sich dies mit dem erklärten Willen des Gesetzgebers, ein staatliches Monopol einzuführen, überhaupt vereinbaren lasse, könne offen bleiben, weil das private Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH jedenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungs- und europarechtswidrig sei. Ein privates Monopol setze auf jeden Fall eine – hier fehlende – diskriminierungsfreie Ausschreibung voraus. Diese Einschätzung teilten im kartellrechtlichen Verfahren das OLG Düsseldorf und darüber hinaus auch die Europäische Kommission in ihrem Schreiben an die Bundesregierung vom 31.01.2008 mit Blick auf die derzeitige Situation in Rheinland-Pfalz.

Außerdem berücksichtige das neue Glücksspielrecht nicht in ausreichendem Maße die Aussage des Bundesverfassungsgerichts in seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.03.2006 (vgl. BverfG, Urteil v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -), dass ein staatliches Glücksspielmonopol unter anderem voraussetze, dass das Vertriebssystem für Sportwetten streng an dem auszurichten sei, was zur Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes unabdingbar erforderlich sei. Hierfür reiche es nicht aus, dass in Rheinland-Pfalz das Land erst bis zum 30.06.2008 ein Konzept zu Begrenzung der Annahmestellen vorlegen müsse und sich darüber hinaus seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2007 die Zahl der Annahmestellen im Land nur von 1312 auf 1252 reduziert habe. Da der Gesetzgeber in den nahezu zwei Jahren seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Gesetzeslage geschaffen habe, die zweifelsfrei verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entspreche, sei ein sofortiges Einschreiten gegen private Sportwettenvermittler nicht zulässig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Mainz vom 28.03.2008

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Glücksspiel

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5864 Dokument-Nr. 5864

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5864

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung