wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 09.12.2005
4 L 886/05.MZ -

Täuschung über den Bräutigam - Visum für Thailänderin zu Recht zurückgenommen

Zu Recht hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms das einer Thailänderin zum Zwecke der Eheschließung erteilte Visum wegen arglistiger Täuschung über ihre Heiratsabsichten zurückgenommen und der Frau die Abschiebung nach Thailand angedroht. So entschied das Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin will einen deutschen Staatsangehörigen heiraten, der bereits mehrfach kurzzeitige Ehen mit Thailänderinnen eingegangen war. Deshalb weigerte sich die Kreisverwaltung an einem weiteren Visumsverfahren mitzuwirken. Um sein Ziel doch noch zu erreichen veranlasste der deutsche Staatsangehörige einen Bekannten, sich gegenüber der Kreisverwaltung sowie der deutschen Botschaft in Bangkok als Bräutigam auszugeben. So wurde der Thailänderin ein Visum ausgestellt, mit dem sie ins Bundesgebiet einreiste.

Als dann hier die Eheschließung mit dem „wahren Verlobten” stattfinden sollte und die geschilderte Vorgehensweise bekannt wurde, nahm die Kreisverwaltung das Visum zurück und drohte der Antragstellerin die Abschiebung an.

Diese wandte sich an das Verwaltungsgericht. Gegenüber dem Vorwurf, sie habe sich das Visum durch falsche Angaben zu der Person, die sie heiraten wolle, erschlichen, verteidigte sie sich damit, dass sie nicht Deutsch sprechen und lesen könne und deshalb nicht bemerkt habe, dass die bei der Botschaft in Bangkok vorgelegten Unterlagen nicht auf die Person lauteten, die sie wirklich heiraten wollte. Sie habe diese Papiere auch nicht gesehen, zumal sie von ihrem „wahren Bräutigam” keine Unterlagen gehabt habe.

Die Richter der 4. Kammer nahmen ihr diesen Vortrag nicht ab. Ihr könne schwerlich verborgen geblieben sein, dass die vorgelegten Unterlagen bzw. die Angaben im Visumsantrag auf eine andere Person lauteten als die ihres angeblichen Verlobten. Allein schon um nicht bei der ersten Rück- oder Kontrollfrage zu ihrem angeblichen Verlobten sofort „aufzufliegen”, seien ihr die auf den Bekannten lautenden Unterlagen von ihrem angeblichen Verlobten sicher unter Darlegung des geplanten Täuschungsmanövers sowie mit der Maßgabe, sich die persönlichen Daten des vorgeschickten Bekannten einzuprägen, übersandt worden. Mit entsprechenden Rückfragen habe auch gerechnet werden müssen, da gerade in Thailand dafür besonderer Anlass bestehe. Da sich bei den vorgelegten Unterlagen auch die Kopie des Personalausweises, mithin also auch ein Bild des vorgeschickten Bekannten befand, hat das Gericht weiter festgestellt, dass die Antragstellerin andernfalls wahrheitswidrig von einem deutschen Verlobten gesprochen hätte, denn bzgl. einer Person, deren Aussehen man nicht kenne und von der man nicht einmal ein Foto besitze, dürfte ein ernsthaftes Eheversprechen auszuschließen sein. Der vorläufige Rechtschutzantrag könne zusätzlich auch deshalb keinen Erfolg, weil die anwaltlich vertretene Antragstellerin untergetaucht sei und dem Gericht gegenüber ihren Aufenthaltsort geheim halte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 01/06 des VG Mainz vom 03.01.2006

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1634 Dokument-Nr. 1634

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1634

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?