wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 22.11.2010
3 L 1381/10.MZ -

Gebrauchmachen vom Zeugnis­verweigerungs­recht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

Fahrzeughalter kann sich bei Benennung des Fahrers nicht auf Zeugnis­verweigerungs­recht berufen, um Fahrtenbuchauflage zu entgehen

Ein Fahrzeughalter kann einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegenhalten, dass er bezüglich der Benennung des Fahrzeugführers ein Zeugnis­verweigerungs­recht habe. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde mit dem Fahrzeug einer Frau aus Mainz (Antragstellerin) auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten, was zum Eintrag von einem Punkt im Verkehrszentralregister führt. Den Fahrer konnte die Polizei aufgrund unterbliebener Mitwirkung der Antragstellerin nicht ermitteln.

Fahrzeughalterin beantragt Aussetzung des Sofortvollzugs hinsichtlich des Führens eines Fahrtenbuchs

Nachdem ihr die Stadt Mainz unter Anordnung des Sofortvollzugs aufgegeben hatte, ein Fahrtenbuch zu führen, beantragte die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht die Aussetzung des Sofortvollzugs. Ihr Lebensgefährte habe das Auto gefahren, machte sie geltend. Sie habe ihm aber inzwischen bedeutet, dass er das Fahrzeug künftig nicht mehr fahren werde und halte die Autoschlüssel unter Verschluss. Außerdem höhle die Fahrtenbuchauflage ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf ihren Lebensgefährten aus.

Verkehrsverstoß und nicht ermittelbarer Fahrzeugführer rechtfertigen Fahrtenbuchauflage

Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz haben den Antrag abgelehnt. Der mit einem Punkt bewertete Verkehrsverstoß und die Tatsache, dass die Polizei den Fahrzeugführer nicht habe ermitteln können, rechtfertigten die Fahrtenbuchauflage. Ein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf ihren Lebensgefährten stehe der Antragstellerin nicht zu. Hiervon abgesehen stünde ein Zeugnisverweigerungsrecht einer Fahrtenbuchauflage auch nicht entgegen. Ein „doppeltes Recht”, nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitsverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, bestehe angesichts des Zwecks der Fahrtenbuchauflage, der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, nicht. Auch die Erklärung der Antragstellerin, sie werde ihr Fahrzeug künftig nur noch selbst fahren, mache die Fahrtenbuchauflage nicht entbehrlich. Denn es könne künftig trotzdem vorkommen – jedenfalls bei nicht durch Zeugenaussagen oder Lichtbilder dokumentierten Verkehrsverstößen -, dass der Fahrer nicht festgestellt werden kann, falls die Antragstellerin leugnen sollte, das Fahrzeug selbst geführt zu haben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Urteile zu den Schlagwörtern: Auflage | Auflagen | Fahrtenbuch | Zeugnisverweigerungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10690 Dokument-Nr. 10690

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10690

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung