Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 13.04.2016
- 3 K 508/15.MZ -
Baugenehmigung für Kaffeerösterei wegen nicht auszuschließender unzumutbarer Geruchsemissionen aufgehoben
In der Genehmigung enthaltene Betriebszeiten überschreiten bei voller Ausnutzung deutlich Grenzwert für Gerüche
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass eine zum Betrieb einer Kleinrösterei ergangene Baugenehmigung bestimmt genug gefasst sein muss, um sicherzustellen, dass von der Anlage keine unzumutbaren Geruchsimmissionen auf das Grundstück von Nachbarn ausgehen. In dem vom Verwaltungsgericht verhandelten Fall war die Baugenehmigung diesbezüglich nicht hinreichend bestimmt, sodass die Genehmigung aufgehoben wurde.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit wandte sich eine Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zum Umbau einer Scheune in eine Kleinrösterei nebst Verkaufsstelle. Ihr Grundstück liegt etwa 15 m von der Röstanlage mit Abluftkamin entfernt. Sie machte u.a. geltend, dass von der Kaffeerösterei unzumutbare
Unzumutbare Geruchimmissionen können nicht ausgeschlossen werden
Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass die Baugenehmigung als nicht hinreichend bestimmt sei, weil sich ihr nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen lasse, dass nur solche Nutzungen der Kaffeeröstanlage erlaubt seien, die Nachbarrechte nicht beeinträchtigten. Die in der Genehmigung enthaltenen Betriebszeiten überschritten bei voller Ausnutzung den Grenzwert für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Baugenehmigung für Schweinestall trotz Überschreitung der Grenzwerte für Geruchsimmissionen rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 31.10.2012
[Aktenzeichen: 4 B 5501/12]) - Nachbar muss Krematorium in der Umgebung hinnehmen
(Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 13.07.2007
[Aktenzeichen: 2 G 776/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22540
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22540
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.