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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 08.01.2015
- 1 K 726/14.MZ -
Bei den Eltern wohnender Student hat keinen Anspruch auf erhöhtes BAföG
Typisierende Betrachtung im Bereich der staatlichen Leistungsgewährung ohne Beachtung des konkreten Einzelfalles zulässig
Ein bei seinen Eltern wohnender Auszubildender hat keinen Anspruch auf einen erhöhten Mietzuschuss beim BAföG-Bezug, auch wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall wurden einem Studierenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Ausbildungsförderungsleistungen bewilligt. Für die
VG lehnt Antrag auf Prozesskostenhilfe mangels Aussicht der Klage auf Erfolg ab
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den für die Klage gestellten Antrag auf Bewilligung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Bafög-Empfänger können Mietzuschuss beanspruchen
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.08.2007
[Aktenzeichen: L 9 AS 215/07 ER]) - BAföG: Auch ständig im europäischen Ausland lebende Deutsche können Anspruch auf BAföG haben
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 28.01.2010
[Aktenzeichen: 6 K 2465/08])
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Dokument-Nr. 20461
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