Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 18.01.2012
- 1 L 278/11 -
Keine Stadtrundfahrten mit Trabis in Leipziger Umweltzone
Ausnahmegenehmigung für Umweltzone nur bei drohender Existenzgefährdung
Die Geschäftsidee von Stadtrundfahrten mit Trabis rechtfertigt nur dann eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Leipzig, wenn dem Unternehmen ansonsten eine Existenzgefährdung droht. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Verwaltungsgericht Leipzig den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Leipziger Touristikunternehmens abgelehnt, das für zwölf Fahrzeuge des Typs "Trabant" eine
Reiseveranstalter weist auf erhebliche Umsatzeinbußen ohne Ausnahmegenehmigungen hin
Das
Ablehnung der Erlaubnis würde nicht zu Existenzgefährdung des Unternehmens führen
Das Verwaltungsgericht Leipzig lehnte den Antrag jedoch ab. Zwar könne nach der Verwaltungsvorschrift der Stadt Leipzig - Vw Ausnahmeregelungen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Leipzig/ra-online
- Umweltzone: Keine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für Hausarzt
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 04.07.2011
[Aktenzeichen: 13 K 3296/10]) - VG Leipzig: Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone für Kleinbus-Besitzer und Autowerkstatt erfolglos
(Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 25.05.2011
[Aktenzeichen: 1 L 53/11 und 1 L 42/11 (Beschluss vom 09.06.2011)])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13875
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13875
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.