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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.07.2018
- 8 K 2202/17 -
Von der SS verschleppte Kinder haben keinen Anspruch auf Entschädigung
Richtlinien über Härteleistungen an Opfer von NS-Unrechtsmaßnahmen sieht keine Entschädigung für zwangsweise "Germanisierung" vor
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass in der Zeit des Nationalsozialismus von der SS verschleppte Kinder keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung haben.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden in den im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten (unter anderem auch Polen)
VG verneint gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung
Das Verwaltungsgericht Köln stellte nunmehr fest, dass kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 26119
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