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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss
6 L 2426/16 -

Bundesrechnungshof muss Presse Zugang zu abschließenden Prüfungs­mitteilungen gewähren

Eilbedürftigkeit mit Blick auf Bundestagswahlen im September 2017 hinreichend glaubhaft dargelegt

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Bundesrechnungshof in Bonn verpflichtet ist, einem Journalisten Zugang zum Wortlaut seiner die Jahre 1999 bis 2006 betreffenden abschließenden Prüfungs­mitteilungen hinsichtlich der Prüfung der öffentlichkeits­wirksamen Maßnahmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gewähren. Abgelehnt hat es dagegen den Antrag auf Zugang auch zu den vorläufigen Prüfungs­mitteilungen noch laufender Prüfungen.

Das Verwaltungsgericht stellte darauf ab, dass der Journalist einen Anspruch auf Zugang zu den abschließenden Prüfungsmitteilungen glaubhaft gemacht habe. Das Ermessen des Bundesrechnungshofs sei insoweit auf Null reduziert. Berechtigte Interessen, denen gegenüber dem Informationsinteresse Vorrang einzuräumen wäre, lägen nicht vor. Die besondere Eilbedürftigkeit habe der Journalist mit Blick auf die Bundestagswahlen am 24. September 2017 ebenfalls hinreichend glaubhaft gemacht. Demgegenüber bestehe jedoch kein Anspruch auf Zugang zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen. § 96 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung gewähre nur Zugang zu Prüfungsergebnissen, die abschließend festgestellt wurden. Dies sei hier nicht der Fall.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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Dokument-Nr.: 23837 Dokument-Nr. 23837

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