Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 05.05.2011
- 6 K 947/10 -
Presse hat keinen Anspruch auf Fotoaufnahmen der Aufführung "Samson und Dalila" in der Oper Köln
Recht auf Fotoaufnahmen weder aus Pressegesetz noch aus Recht auf Informations- und Pressefreiheit ableitbar
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Kölner Oper nicht verpflichtet war, einem von der Axel Springer AG beauftragten Fotojournalisten Aufnahmen zu gestatten, die er während der Premiere der Oper "Samson und Dalila" für die BILD-Zeitung machen sollten.
Am 9. März 2009 fand an der Kölner
Kläger halten Verbot von Fotoaufnahmen für rechtswidrig
Nachdem gerichtliche Eilanträge der Axel Springer AG und des Fotojournalisten sowohl vor dem Verwaltungsgericht Köln als auch dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben waren, wollten die Kläger nun in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren geklärt wissen, dass das damalige Verbot von Fotoaufnahmen rechtswidrig war.
Oper darf im Rahmen ihres Bestimmungsrechts Fotoaufnahmen untersagen
Das Verwaltungsgericht Köln folgte den Klägern jetzt auch im Hauptsacheverfahren nicht. Es stellte fest, dass die Kläger den geltend gemachten Anspruch weder aus dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11593
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11593
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.