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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15.12.2005
4 L 1882/05 -

Ratsbeschluss zu Grundstückskaufvertrag in Bergisch Gladbach rechtmäßig

Bei der Diskussion und Entscheidung über die Innenstadtbebauung der Stadt Bergisch Gladbach durch den Rat der Stadt wurden Informationsrechte der Mitglieder der Fraktion Bürger für Bergisch Gladbach und Bensberg nicht verletzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Beschluss.

Das Gericht wies damit einen Antrag der vier Mitglieder der Fraktion zurück. Nach dem Antrag sollte dem Bürgermeister untersagt werden, den bereits abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag mit der Gladium Citygalerie GmbH zu genehmigen und den Beschluss des Rates zur Innenstadtbebauung umzusetzen. Die Antragsteller sehen sich in ihrem Informationsrecht u. a. deshalb verletzt, weil der Beschluss in der entscheidenden Ratssitzung gefasst wurde, ohne dass den Ratsmitgliedern der Vertrag vorgelegt und das Projekt des konkurrierenden Investors vorgestellt wurde.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung klar gestellt, dass Ratsmitglieder ein Recht auf umfassende Information über das zur Abstimmung stehende Thema haben. Dies um-fasst bei komplexen Verträgen, wie sie hier in Rede stehen, grundsätzlich auch das Recht, die Vorlage des Vertragstextes zu verlangen. Dies hätten die Kläger jedoch nicht getan. Auch vor der - maßgeblichen - Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung hätten sie weder die Vorlage des Vertragstextes noch die Beantwortung konkreter Fragen gefordert, sondern auf jede Wortmeldung verzichtet. Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung ausführlich über die geplante Bebauung der Innenstadt und den Vertragsinhalt informiert habe, sei es jedoch Sache der Antragsteller gewesen, konkret zusätzliche Informationen einzufordern. Das Projekt des konkurrierenden Inves-tors sei ihnen nach eigenem Bekunden in der Ratssitzung bekannt gewesen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 16.12.2005

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Dokument-Nr.: 1546 Dokument-Nr. 1546

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