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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2015
- 3 K 2005/15.A -
Abschiebung zur Durchführung des Asylverfahrens in Ungarn wegen systemischer Mängel unzulässig
Aufnahmebedingungen und medizinische Versorgung bei Unterbringung von Flüchtlingen menschenunwürdig
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage gegen die angeordnete Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn stattgegeben, obwohl der Flüchtling bereits in Ungarn als Asylsuchender registriert war. Das Verwaltungsgericht verwies bei seiner Entscheidung auf systematische Mängel und menschenunwürdige Bedingungen bei der Unterbringung und der Durchführung von Asylverfahren in Ungarn.
Der aus dem Irak stammende Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte im März 2015 in Deutschland seine Anerkennung als Asylberechtigter. Im Rahmen der Prüfung seines Asylantrages durch das Bundesamt für Migration und
Kläger hält Vorgehen der ungarischen Behörden für unzureichend
Hiergegen machte der Kläger vor allem geltend, er traue den ungarischen Behörden nicht. Als Opfer eines Bombenanschlages habe er ein Auge und einen Teil eines Beines verloren und sei daher behandlungsbedürftig. In
Medizinische Betreuung nicht gewährleistet
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Abschiebungsanordnung aufgehoben. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass systemische Mängel des dortigen Asylverfahrens und der dortigen Aufnahmebedingungen einer Überstellung des Klägers nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Systematische Mängel beim Asyl- und Aufnahmeverfahren: Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 17.12.2014
[Aktenzeichen: 4 K 1536/14.DA.A]) - Dublin-Verfahren: Überstellung nach Bulgarien bei nicht ernsthaft erkrankten Männern und Paaren ohne kleine Kinder zulässig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014
[Aktenzeichen: A 11 S 1636/14 und A 11 S 1778/14])
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Dokument-Nr. 21399
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