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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.09.2012
- 26 K 7929/10 -
Ehemaliger Geschäftsführer der Bundeskunsthalle hat keinen Anspruch auf Richtigstellung
Wilfried Gatzweiler begehrte vergebens Widerruf und Richtigstellung bestimmter Äußerungen aus Prüfbericht
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage des früheren kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland Wilfried Gatzweiler abgewiesen, mit dem dieser vom Bundesrechnungshof begehrt hatte, bestimmte Äußerungen zu widerrufen und künftig zu unterlassen bzw. richtigzustellen, die in einem Prüfbericht über die eigenwirtschaftliche Tätigkeit der Bundeskunsthalle aus dem Jahr 2007 enthalten waren.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger als kaufmännischer
Nicht ordnungsgemäße und wirtschaftliche Geschäftsführung führten zu einem Defizit von 5 Mio. Euro
In einem ersten Bericht stellte der Bundesrechnungshof für die Jahre 2002 bis 2005 ein Defizit von rund 5 Mio. Euro bei den Freiluftkonzerten und dem Betrieb der Eisbahn fest. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Haushaltsausschuss den Bundesrechnungshof mit weiteren Prüfungen. In seinem abschließenden Bericht vom 15. Mai 2007 stellte der Bundesrechnungshof zahlreiche Verstöße gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsführung fest. Auch habe der Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Zuwendungen an die
VG: Kläger war in keiner Weise zur Klageerhebung berechtigt
Das Verwaltungsgericht hat, nachdem der Kläger in der mündlichen Verhandlung seine Klage bereits beschränkt hatte, die Klage im Übrigen abgewiesen. Es stellte fest, dass der Kläger schon deshalb nicht zur Klage berechtigt gewesen sei, weil er als kaufmännischer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 14228
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