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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.08.2013
- 20 L 1195/13 -
Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen für mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versammlungsgesetz gedeckt
Zelte und Unterkünfte im Klimacamp in Kerpen unzulässig
Das Klimacamp in Kerpen muss ohne Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen auskommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
In Kerpen soll das Klimacamp 2013 wie in den vorhergehenden Jahren stattfinden. Die rund zweiwöchige Veranstaltung ist als
Veranstaltung wird nicht vereitelt
Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen für eine mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Protestcamp gegen Hambacher Tagebau illegal
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 03.07.2013
[Aktenzeichen: 5 L 193/13]) - „Dauercampieren“ in der Innenstadt grundsätzlich nicht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.04.2012
[Aktenzeichen: 10 CS 12.767])
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Dokument-Nr. 16567
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