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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.05.2015
20 K 5427/13 -

Platzverweis für Journalisten bei Demonstration wegen befürchteter Behinderung der Polizeiarbeit zulässig

Tätigkeit eines Pressevertreters kann kein Vorrang vor Funktionsfähigkeit der Polizei eingeräumt werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber einem Journalisten ausgesprochener Platzverweis wegen zu befürchtender Störungen polizeilicher Amtshandlungen rechtmäßig war.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Demonstration gegen den Kohleabbau im Tagebau Hambach am 31. August 2013 besetzten zahlreiche Demonstranten die Gleise der Hambach-Bahn. Der Kläger, der sich gegenüber der Polizei als Journalist ausgewiesen hatte, verblieb auf einer Brücke über der Bahn, von der aus man das Geschehen beobachten konnte und auf der den Pressevertretern ein Platz zugewiesen war. Nach Darstellung der Polizei suchte der Kläger immer wieder auffällig die Nähe zur Einsatzleitung der Polizei, die sich gleichfalls auf der Brücke aufhielt. Um zu verhindern, dass der Kläger einsatztaktische Informationen telefonisch an die Demonstranten weitergibt, erteilte die Polizei dem Kläger einen Platzverweis.

Weitergabe polizeilicher Informationen an Demonstranten hätte zu erheblicher Behinderung bei Räumung der Gleise führen können

Das Verwaltungsgericht Köln erachtete diese polizeiliche Maßnahme als rechtmäßig. Die Polizei habe aufgrund des Verhaltens des Klägers annehmen dürfen, es werde zu einer Störung polizeilicher Amtshandlungen kommen, weil der Kläger Informationen über die organisatorische Vorbereitung und geplante Durchführung der Räumung der Hambach-Bahn erlangen und an die die Gleise besetzenden Demonstranten weitergeben werde. Damit habe die Gefahr bestanden, dass die Räumung der Gleise erheblich erschwert oder behindert werden würde. Unter Berücksichtigung dieser Umstände führe auch die Funktion des Klägers als Pressevertreter nicht dazu, dass seiner Tätigkeit der Vorrang vor dem Belang der Funktionsfähigkeit der Polizei einzuräumen gewesen wäre.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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Kommentare (6)

 
 
s.mueller schrieb am 09.05.2015

"AMT"?

beamte gibt es schon lange nach aktuellen urteilen nicht mehr....

nicht zu fassen...bildet sich hier ein POLIZEI-STAAT????

MattyRecht schrieb am 08.05.2015

Falsch: Das wass hier das Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.05.2015 - 20 K 5427/13 - beschlossen hat, es verstößt an § 130 StGB schwer zu, hier einer GdP freie Hand der Vorfälle zu decken zu wollen zu vereinfachen, mit solchem kriminellen Urteilen zu finden! Weiterer Verstoß ist im Artikel § 5 GG zu sehen, das hier das Urteil einem auch illegalen willkürlichen Aufbau von nationalsozialistischen Hintergründen versucht einen illegalen Polizeistaat zu knüpfen zu wollen, dass es das Verwaltungsgericht Köln zudem wie 1931 agiert der Presse nichts mehr zu können. Man sollte diese Verwaltungsrichter/in, samt Präsidenten den sofortigen Rücktritt auffordern. Kutschaty werde ich hier eine Beschwerde gegen das Urteil einleiten müssen, wegen des Verdachts des Rassismus antifaschistischen Braunen Allüren Verfahrensweise. diese Richterin/Richter der dieses Urteil gefällt hat, gehört in den Knast wie ein illegaler Wandmalerei- Sprayer!! Meine Meinung. Die haben aus der Vergangenheit wohl nichts mit bekommen!!

s.mueller schrieb am 08.05.2015

"AMT"?

beamte gibt es schon lange nach aktuellen urteilen nicht mehr....

nicht zu fassen...bildet sich hier ein POLIZEI-STAAT????

Marc antwortete am 08.05.2015

Natürlich gibt es Beamte.

Nicht auf den Reichsbürger-Quatsch hereinfallen.

s.mueller antwortete am 09.05.2015

eben nicht...mach dich mal schlau..mit dem reichbuergergelaber hat das nichts zu tun...

schon mal ueberlegt, warum es nun einwohnermeldecenter, jobcenter etc,statt aemter gibt?

mal nebenbei, hab schon den ausweis der reichsbuerger gesehen..die gibt es tatsaechlich..

ebenso, dass kein richter, kein "beamter" mehr unterschreibt...warum wohl?

richtig, privatghaftung...

solltest mal im internet stoebern...und nicht bei den reichbuergerseiten, sondern auch auf normalen...die urteile sind echt....

zudem gibt es nur noch DIENSTausweise, keine amtsausweise..wie DAS wohl kommt?

also nicht immer gleich alles ohne genaue sachkenntnis ablehnen, ;-)

Marc antwortete am 11.05.2015

Sie sollten nicht alles glauben, was im Internet steht...

Übrigens unterschreiben Richter sehr wohl die Urteile, nämlich das Original in der Gerichtsakte. Das andere sind ja - wie schon draufsteht - Ausfertigungen (Beglaubigte, Vollstreckbare..)

Auf die restlichen "Argumente" braucht man garnicht einzugehen. Wenn es Urteile geben sollte, bei denen es um diesen Sachverhalt geht - was ich stark bezweifle - dann mögest du den Link senden.

Eine Staatsanwaltschaft schreibt übrigens keine Urteile, es muss schon vom Gericht sein.

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