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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.08.2014
- 20 K 1468/08 -
Bundesamt für Verfassungsschutz muss "Gysi-Akten" löschen
VG Köln erlässt Anerkenntnisurteil
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einem Anerkenntnisurteil dazu verpflichtet, die Personenakte des Dr. Gregor Gysi zu vernichten bzw. diejenigen Daten zu löschen, die elektronisch gespeichert wurden.
Im zugrunde liegenden Verfahren stritten der Kläger und das
Auf Antrag des Klägers erließ das Verwaltungsgericht Köln ein entsprechendes Anerkenntnisurteil.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Offene Beobachtung eines Parlamentsabgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.07.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 22.09]) - Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Ramelow (DIE LINKE) durch den Verfassungsschutz ist rechtswidrig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2009
[Aktenzeichen: 16 A 845/08])
Jahrgang: 2014, Seite: 589 ZD 2014, 589
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Dokument-Nr. 18789
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