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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.11.2014
- 2 L 2039/14, 2 L 2050/14 -
Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende im Gewerbegebiet unzulässig
Errichtung der Wohncontainer bedarf Änderung des Bebauungsplans
Den Anträgen von Gewerbetreibenden gegen eine Baugenehmigung für das Aufstellen von Wohncontainern für Flüchtlinge im Gewerbegebiet wurde stattgegeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr bekanntgegeben.
Im hier vorliegenden Fall beabsichtigt die Stadt Köln in einem
Charakter eines Gewerbegebietes stehe einer Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans entgegen
Dem folgten die Richter im Ergebnis. Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht im Wesentlichen aus, zwar leide der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ ra-online
- Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2013
[Aktenzeichen: 8 S 2504/12]) - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auch im Gewerbegebiet möglich
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.10.2013
[Aktenzeichen: 11 K 2941/13]) - Nutzung eines "Lehrlingswohnheims" als Asylbewerberunterkunft unzulässig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.07.2014
[Aktenzeichen: 11 K 3170/13])
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Dokument-Nr. 19157
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