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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 03.06.2013
- 18 K 6314/11 -
Stadt Köln zur Erteilung einer neuen Taxikonzession verpflichtet
Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes durch Erteilung neuer Konzessionen nicht ausreichend belegt
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Stadt Köln dazu verpflichtet, einem Taxiunternehmer eine weitere Taxikonzession auszustellen und diesen nicht auf die Übertragung einer bereits bestehenden Konzession zu verweisen. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Stadt nicht hinreichend belegen, dass die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln durch die Erteilung einer weiteren Konzession bedroht ist.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Seit etwa 20 Jahren ist in Köln die Anzahl der Taxikonzessionen auf 1.217 begrenzt. Da seit 1993 keine neuen Taxikonzessionen erteilt wurden, konnten Interessierte eine
Stadt lehnt Erteilung einer neuen Konzession ab
Der Kläger, der nicht bereit war, eine bestehende
Kläger hat Anspruch auf begehrte weitere Konzession
Die auf Erteilung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Taxi-Unternehmen erstreitet weitere Konzession - Kein "ruinöser Wettbewerb" zu erwarten
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.10.2008
[Aktenzeichen: 4 K 1786/07.KO]) - Behörde darf Betriebsgenehmigung für Taxi nur bei drohendem ruinösen Wettbewerb ablehnen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.12.2006
[Aktenzeichen: 4 K 329/06.KO])
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Dokument-Nr. 15984
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