Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 26.06.2015
- 13 K 3809/13 -
Bundesministerium der Verteidigung ist nicht zur Herausgabe aller "Uwe Mundlos"-Akten an die Axel Springer AG verpflichtet
Akten des Militärischen Abschirmdienstes sind grundsätzlich vom Informationszugangsanspruch ausgenommen
Die Axel Springer AG hat keinen Anspruch auf Einsicht in sämtliche Akten, die dem Bundesministerium der Verteidigung zu dem NSU Mitglied und früheren Soldaten Uwe Mundlos vorliegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte die Axel Springer AG im Herbst 2012 beim Bundesministerium der Verteidigung
VG Köln: Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen hat Vorrang
Dem folgte das Verwaltungsgericht Köln im Ergebnis und verneinte einen Anspruch der Klägerin aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Zwar stehe dem Anspruch nicht entgegen, dass die Akten für den NSU-Untersuchungsausschuss zusammengestellt worden seien. Jedoch seien die Akten des MAD nach dem Willen des Gesetzgebers - wie Akten der Geheimdienste insgesamt - grundsätzlich vom Informationszugangsanspruch ausgenommen. Zudem stehe dem Anspruch der Schutz personenbezogener Daten, hier bezüglich der Personalakten der Bundeswehr über Uwe Mundlos, entgegen. Dieser Schutz gelte - jedenfalls so kurz nach dem Versterben - auch nach dem Tod des Betroffenen fort. Auf diesen Schutz könnten auch die Angehörigen des verstorbenen Uwe Mundlos nicht verzichten. Soweit die Beklagte den Anspruch abgelehnt habe, weil die Unterlagen als Verschlussache qualifiziert seien, sei dies nicht zu beanstanden. Auch nach dem allgemeinen presserechtlichen Informationszugangsanspruch aus Art. 5 GG könne die Klägerin keinen Zugang zu den Akten erhalten, weil auch insoweit das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Kein presserechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht zur Dopingstudie
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.09.2013
[Aktenzeichen: VG 27 L 217.13]) - Journalist hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2015
[Aktenzeichen: OVG 12 B 21.13])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21223
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21223
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.