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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.07.2006
- 1 L 920/06 u.a. -
Private Wettbüros für Sportwetten dürfen vorläufig weitermachen
Das Verwaltungsgericht Köln hat in etwa 50 gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass private Wettbüros in Köln und Umgebung, die Sportwetten für in einem Mitgliedsland der EU zugelassene Unternehmen vermitteln, vorläufig weiter betrieben werden dürfen. Es hat damit den Anträgen der Betreiber dieser Büros auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen entsprechende Verbotsverfügungen der zuständigen Ordnungsämter stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht hat mit diesen Entscheidungen an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Vermittlung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 19.07.2006
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Dokument-Nr. 2727
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