wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 19.07.2013
6 L 566/13.KO -

Bissschäden an Bäumen: Jagdbehörde kann im Einzelfall Erhöhung des Abschusses von Rehwild anordnen

Berechtigte Belange der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden müssen bei Festsetzung des Abschussplans gewahrt bleiben

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Jagdbehörde im Einzelfall wegen Wildverbisses die Erhöhung des Abschusses von Rehwild anordnen kann.

Nachdem in einem Wald im Landkreis Cochem-Zell Bissschäden an Bäumen festgestellt worden waren, gab die Jagdbehörde der Kreisverwaltung dem Jagdpächter eines ungefähr 515 ha großen Reviers für das Jagdjahr 2013/2014 auf, insgesamt 46 Stück Rehwild zu erlegen. Gleichzeitig ordnete die Behörde die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes an. Hiergegen legte der Jagdpächter Widerspruch mit dem Hinweis ein, aufgrund des geringen Besatzes seines Reviers mit Rehwild sei die Forderung nicht zu erfüllen. Gleichzeitig beantragte der Jagdpächter die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

Erhöhung der geforderten Abschusszahl nicht zu beanstanden

Der Antrag blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung, so das Gericht, sei bei einer Berücksichtigung der Interessen des Jagdpächters und der öffentlichen Belange gerechtfertigt. Hierfür spreche, dass der Jagdpächter mit seinem Widerspruch gegen den Abschussplan wohl nicht durchdringen werde. Nach den jagdrechtlichen Vorschriften müssten bei der Festsetzung eines Abschussplans auch die berechtigten Belange der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gewahrt bleiben. Nach der vorliegenden forstwirtschaftlichen Stellungnahme sei es im Jagdrevier des Jagdpächters zu einem erheblichen Rehwildverbiss gekommen. Deswegen sei die Erhöhung der geforderten Abschusszahl nicht zu beanstanden.

Interesse am Erhalt eines gesunden Rehwildbestandes durch festgesetzte Mindestabschusszahl nicht beeinträchtigt

Zwar wende der Jagdpächter hiergegen ein, wegen der Nutzung der Waldwege durch Quads und Mopeds, der schlechten Sicht aufgrund der Naturverjüngung und dem weitgehenden Fehlen von offenen Wildäsungsflächen in seinem Revier sei die angeordnete Abschusszahl nicht zu erreichen. Jedoch könne dieses Vorbringen die Anordnung nicht in Frage stellen, da der "Freizeitdruck" in der forstbehördlichen Stellungnahme als gering eingestuft worden sei und Schwierigkeiten bei der Jagd die Verpflichtung, Rehwildverbiss am Wald zu vermeiden, nicht außer Kraft setzten. Da die festgesetzte Mindestabschusszahl das Interesse am Erhalt eines gesunden Rehwildbestandes im Wald ebenfalls nicht beeinträchtige, sei der Abschussplan zu befolgen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Jagdrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abschuss | Baum | Bäume | Jagdbezirk | Wildschaden | Wildtiere

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16375 Dokument-Nr. 16375

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16375

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?