wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.11.2011
3 K 57/11.KO -

VG Koblenz: Fingierte Messdaten rechtfertigen die Verhängung einer Geldbuße

Vermessungsingenieur muss 3.000 Euro zahlen

Legt ein Vermessungsingenieur im Rahmen einer Vermessung zur Teilung eines Grundstücks fingierte Messdaten vor, ist die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 3.000 Euro rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat der Vermessungsingenieur im Auftrag eines privaten Bürgers eine Teilungsvermessung innerhalb der Verbandsgemeinde Altenkirchen durchgeführt. Daraufhin legte ein betroffener Eigentümer gegen das Ergebnis Widerspruch ein.

Messamt stellt fingierte Messergebnisse fest

Nachdem der Vermessungsingenieur im Auftrag eines privaten Bürgers eine Teilungsvermessung innerhalb der Verbandsgemeinde Altenkirchen durchgeführt hatte, legte ein betroffener Eigentümer gegen das Ergebnis Widerspruch ein. Daraufhin stellte das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz erhebliche Mängel der Vermessung fest und forderte die Mängelbeseitigung. Nachdem der Ingenieur erneut Unterlagen und eine Messdatei vorgelegt hatte, kam das Landesamt zu der Einschätzung, dass die Berechnung durch das Einfügen fingierter Messwerte manipuliert worden sei. In der Folgezeit ließ das Amt die vorzunehmenden Arbeiten auf Kosten des Ingenieurs vornehmen. Außerdem verlangte es ein Bußgeld von 3.000 Euro. Hiermit war der Vermessungsingenieur nicht einverstanden und erhob Klage mit dem Hinweis, ein Mitarbeiter habe im Wesentlichen die Arbeiten für ihn erledigt.

Berufspflichten schuldhaft verletzt

Die Klage blieb ohne Erfolg. Das Landesamt habe die Geldbuße aufgrund der einschlägigen Vorschriften über öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure erheben dürfen. Der Ingenieur habe seine Berufspflichten schuldhaft verletzt. Im Rahmen seines Vermessungsauftrags habe er Messungen zunächst nicht fachgerecht durchgeführt. Der von ihm vorgelegten Neuberechnung hätten fingierte Messdaten zugrunde gelegen. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die beruflichen Sorgfaltspflichten eines Vermessungsingenieurs. Der Hinweis des Klägers, sein Mitarbeiter habe ohne sein Wissen die fingierten Daten in die Berechnung einbezogen, rechtfertige keine andere Beurteilung. Zwar sei es dem Ingenieur unbenommen gewesen, die Neuberechnung einem Mitarbeiter zu übertragen. Dies gelte jedoch für die Übertragung der Messungsbefugnis nur dann, wenn ein Mitarbeiter über bestimmte Qualifikationen verfüge. Diese habe der in Frage stehende Mitarbeiter aber nicht gehabt. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz stellte erhebliche Mängel der Vermessung fest und forderte die Mängelbeseitigung. Nachdem der Ingenieur erneut Unterlagen und eine Messdatei vorgelegt hatte, kam das Landesamt zu der Einschätzung, dass die Berechnung durch das Einfügen fingierter Messwerte manipuliert worden sei. In der Folgezeit ließ das Amt die vorzunehmenden Arbeiten auf Kosten des Ingenieurs vornehmen. Außerdem verlangte es ein Bußgeld von 3.000 Euro. Hiermit war der Vermessungsingenieur nicht einverstanden und erhob Klage mit dem Hinweis, ein Mitarbeiter habe im Wesentlichen die Arbeiten für ihn erledigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12645 Dokument-Nr. 12645

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12645

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung