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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.04.2010
- 2 K 1319/09.KO -
Kein Anspruch auf Übernahme in Soldatenverhältnis auf Zeit nach Entziehung der Fahrerlaubnis
Begehen einer Straftat rechtfertigt Zweifel an charakterlicher Eignung für Soldatenverhältnis
Ein zum Elektroniker ausgebildeter Soldat kann seinen Anspruch auf Ernennung zum Soldaten auf Zeit verlieren, wenn ihm wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und unerlaubten Entfernens vom Unfallort die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Das Zentrum für Nachwuchsgewinnung West berief den 1988 geborenen Kläger auf dessen Antrag zu einer im April 2009 beginnenden viermonatigen Eignungsübung in die
Einschätzung der Bundeswehr hinsichtlich der Eignung des Soldaten nicht unverhältnismäßig
Die Einschätzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2010
Quelle: ra-online, VG Koblenz
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Dokument-Nr. 9550
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