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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 06.02.2008
- 2 K 1190/07 -
Keine Fahrschuleröffnung in Deutschland mit tschechischer Genehmigung
Deutsche Fahrschulerlaubnis stellt keinen Verstoß gegen europäische Niederlassungsfreiheit dar
Eine tschechische Firma, die in Tschechien eine Erlaubnis zum Betrieb einer Fahrschule hat, kann nicht auch in Deutschland von dieser Erlaubnis Gebrauch machen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nunmehr entschieden und damit einen entsprechenden Eilantrag der Firma abgelehnt.
Die Antragstellerin hatte im Neckar-Odenwald-Kreis eine
Betrieb einer Fahrschule in Deutschland nur mit deutscher Genehmigung - Kein Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit
Wie die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts ausführte, stehe es mit Europäischem Recht in Einklang, dass der Betrieb einer
Überwachung eines geordneten Fahrschulbetriebs ist Ziel der Fahrschulerlaubnis
Wer in Deutschland eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 15.02.2008
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Dokument-Nr. 5613
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