wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.07.2011
1 K 375/11.KO -

VG Koblenz: Nachbarklage gegen großflächiges Einzelhandelsgeschäft erfolglos

Grundrechte der Nachbarn werden durch Bau eines Einzelhandelsgeschäfts nicht verletzt

Gegen die Genehmigung zum Bau eines großflächigen Einzelhandelsgeschäfts ist dann nichts einzuwenden, wenn durch den Bau benachbarte Eigentümer von Grundstücken, die zu Wohn-, gewerblichen und industriellen Zwecken genutzt werden, nicht in ihren Nachbarrechten – zum Beispiel durch Lärmimmissionen aufgrund des Kundenverkehrs – verletzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit gehören den Klägerinnen zwei Wohngebäude in Sinzig. In der Umgebung der Häuser befinden sich Grundstücke, die Wohn-, gewerblichen und industriellen Zwecken genutzt werden. Um die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandelsgeschäftes auf einer brachliegenden Fläche zu ermöglichen, beschloss der Stadtrat von Sinzig die Änderung des Bebauungsplans "Bahnhofsumfeld". Der Landkreis Ahrweiler genehmigte daraufhin das Vorhaben. Hiermit waren die Klägerinnen nicht einverstanden, legten Widerspruch ein und führten verschiedene vorläufige Rechtsschutzverfahren durch. Außerdem erhoben sie zunächst erfolgreich Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan. Nach Durchführung eines Heilungsverfahrens verabschiedete der Stadtrat der Stadt Sinzig den Bebauungsplan erneut. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren beantragten die Klägerinnen beim Verwaltungsgericht die Aufhebung der Baugenehmigung.

Lärmimmissionen durch Kundenverkehr zumutbar

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Genehmigung des Vorhabens, so das Gericht, verletzte die Klägerinnen nicht in deren Rechten. Weder seien drittschützende Festsetzungen des Bebauungsplans, die dem Schutz der Klägerinnen dienten, verletzt; noch verstoße die Erteilung auch unter Berücksichtigung des Kundenverkehrs die Lärmimmissionen, die auf ihre Wohnhäuser einwirkten, zuzumuten. Dies belegten die im Verfahren vorgelegten Gutachten und Messungen der eingeschalteten Sachverständigen. Zudem habe das Vorhaben für die Häuser auch keine erdrückende Wirkung. Eine subjektive Rechtsverletzung wäre aber auch dann nicht feststellbar, wenn man von einer Unwirksamkeit des Bebauungsplans ausginge. Das Einzelhandelsgeschäft mit ca. 4000 m² Verkaufsfläche läge dann im Innenbereich von Sinzig in einer Gemengelage, weil in der näheren Umgebung neben zahlreichen Wohngebäuden auch Gewerbe und ein Industriebetrieb anzutreffen seien. In einer derartigen Umgebung gebe es keinen Abwehrspruch der Klägerinnen gegen den großflächigen Gewerbebetrieb wegen der Art der baulichen Nutzung

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12139 Dokument-Nr. 12139

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12139

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung