wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.06.2015
1 K 1092/14.KO -

Generelle Untersagung der Rebhuhnjagd im Landkreis Mayen-Koblenz unzulässig

Fehlende Ausnahme- und Befreiungs­möglich­keit im Einzelfall belastet Jäger unzumutbar in Jagdausübungsrecht

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, das eine völlige Untersagung der Rebhuhnjagd im Landkreis Mayen-Koblenz ohne eine Ausnahme- und Befreiungs­möglich­keit im Einzelfall unzulässig ist, da dies Jäger in ihrem Jagdausübungsrecht unzumutbar belastet.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks im Landkreis Mayen-Koblenz. Für diesen Bereich hatte das beklagte Land mit Allgemeinverfügung vom 10. April 2014 ein Abschussverbot für Rebhühner vom Jagdjahr 2014/2015 bis einschließlich zum Jagdjahr 2019/2020 angeordnet. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass nach einem von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft im Jahr 2013 erstellten Gutachten unter anderem im Landkreis Mayen-Koblenz der Erhaltungszustand des Rebhuhns ungünstig bis unzureichend sei. Der Bestand sei daher dort bedroht.

Kläger fühlt sich in Jagdausübungsrecht verletzt

Gegen diese Allgemeinverfügung erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Ein vollständiges Verbot der Bejagung des Rebhuhns stelle eine Verletzung seines Jagdausübungsrechts dar. Die Verfügung sei ermessensfehlerhaft, weil ein einheitlich auf den gesamten Landkreis bezogenes undifferenziertes Abschussverbot den in den einzelnen Jagdbezirken vorhandenen Besatzdichten nicht gerecht werde. Dies gelte insbesondere für seinen Jagdbezirk, in dem ein ausreichender Besatz vorhanden sei. Im Hinblick darauf hätte zum Beispiel ein Höchstabschussplan als milderes Mittel in Erwägung gezogen werden müssen.

Generelle Untersagung der Rebhuhnjagd ermessensfehlerhaft

Die Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die generelle Untersagung der Rebhuhnjagd im Landkreis Mayen-Koblenz an einem Ermessensfehler leide, weil die bis zum Ablauf des Jagdjahres 2019/2020 geltende Allgemeinverfügung keine Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeit im Einzelfall vorsehe. Dadurch belaste sie den Kläger als Inhaber eines Jagdausübungsrechts unzumutbar und sei daher nicht mehr angemessen. Es sei nicht auszuschließen, dass innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung Entwicklungen eintreten, die eine andere Gewichtung der widerstreitenden Interessen notwendig machen. Dabei sei zu beachten, dass der Schutz bedrohter Wildarten nicht über, sondern neben den weiteren Zwecken des Landesjagdgesetzes stehe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und die Jagd als Nutzungsform und Kulturgut zu sichern. Eine solche Allgemeinverfügung müsse so beschaffen sein, dass sie vorausschauend der Veränderung solcher Verhältnisse Rechnung trage, die grundsätzlich möglich und bei Erlass erkennbar seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Jagdrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abschuss | Bestandsschutz | Jagdbezirk | Jagdzeiten | Untersagung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21244 Dokument-Nr. 21244

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21244

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung