wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 08.02.2007
3 E 1313/06 -

VG Kassel zu gemeinsamen Wahlvorschlägen von verschiedenen Fraktionen

Verstoß gegen das Demokratieprinzip

Verschiedene Fraktionen dürfen keinen gemeinsamen Wahlvorschlag machen, wenn sie nur das Ziel verfolgen, hierdurch einen zusätzlichen Ausschusssitz zu erlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.

Im zugrunde liegenden Verfahren klagte ein Stadtverordneten gegen die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg. Es ging um die Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen. Zur Wahl dieser Ausschüsse waren von mehreren Fraktionen gemeinsame Wahlvorschläge gebildet worden, um dadurch einen zusätzlichen Ausschusssitz zu erreichen.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat der Klage im Wesentlichen stattgeben. Zur Begründung hat die Kammer angeführt, die am 27.04.2006 von der Stadtverordnetenversammlung Homberg durchgeführten Wahlen zur Besetzung der Ausschüsse seien wegen eines Verstoßes gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes ungültig. Da die Gemeindevertretung die Bürger der Gemeinde repräsentiere und diese Repräsentation sich auch in den Ausschüssen der Gemeindevertretung vollziehe, in die ein Teil der Arbeit vorverlagert ist, müssten die Ausschüsse die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln. Bei der Besetzung der Ausschüsse seien deshalb allein zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes gebildete gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig.

Die am selben Tag von der Stadtverordnetenversammlung durchgeführten Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten sei zwar gültig, da der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit bei der Besetzung von Ausschüssen dem Prinzip der demokratischen Repräsentation entspreche und nicht auf den Magistrat als Verwaltungsbehörde übertragen werden könne. Das Ergebnis dieser Wahl sei jedoch neu festzustellen. Denn es verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dass dem für diese Wahl eingereichten gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP ein zusätzlicher Sitz im Wege des Vorabausgleichs nach § 22 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz zuerkannt worden ist. Es handele sich dabei nämlich um einen Wahlvorschlag, der ohne verfestigte Form des Zusammenwirkens allein zur Erlangung eines Vorteils bei der Sitzverteilung eingereicht worden sei ("Zählgemeinschaft").

Vgl auch:

VG Kassel zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes in einem Ausschuss durch gemeinsame Wahlvorschläge verschiedener Fraktionen (Verwaltungsgericht Kassel, Urteil v. 08.02.2007 - 3 E 1118/06 -)

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Kommunalrecht | Wahlrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausschuss | Wahlvorschläge | Wahlvorschlag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3771 Dokument-Nr. 3771

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3771

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung