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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2010
- 9 K 199/10, 9 K 503/10 und 9 K 1357/09 und Beschluss vom 28.06.2010 - 9 K 518/10 - -
VG Karlsruhe: Studenten der Dualen Hochschule haben Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst
Studium muss wegen Einberufung nicht unterbrochen werden
Studenten, die ihre Ausbildung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg machen, haben einem Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst führt, wenn eine Einberufung zur Unterbrechung des Studiums führen würde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor.
Am 1. März 2009 hat die Duale
Bundesamt lehnt Zurückstellung vom Zivildienst ab
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im zugrunde liegenden Fall der Klage eines Studenten stattgegeben, der aufgrund seines am 1. Oktober 2010 beginnenden Studiums an der Dualen
Studium stellt dualen Bildungsgang im Sinne der Zurückstellungsregelung des Zivildienstgesetzes dar
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt: Bei dem vom Kläger beabsichtigten, auf einen Bachelorabschluss zielenden dreijährigen
Zurückstellung vom Wehrdienst ebenfalls möglich
Auch in zwei weiteren Klageverfahren lautete die Entscheidung des Verwaltungsgericht Karlsruhe, die eine
Eilantrag gegen Einberufung zum Grundwehrdienst unbegründet
Den Eilantrag eines Antragsstellers hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgelehnt, dessen
Der Eilantrag ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts zwar zulässig, aber unbegründet: Der Antragssteller sei durch die duale Bildungsgänge betreffende Zurückstellungsregelung zwar vor der Unterbrechung seines Studiums geschützt, nicht aber bereits vor der Aufnahme des Studiums. Das von ihm beabsichtigte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
- Keine Zurückstellung vom Zivildienst wegen Chance auf Arbeitsvertrag
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26.02.2009
[Aktenzeichen: 6 L 109/09.MZ]) - Einberufung zum Grundwehrdienst im "dualen Studiengang" bis zum 3. Semester möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 9.07]) - Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag ermöglicht Zurückstellung vom Grundwehrdienst
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 12.06.2006
[Aktenzeichen: 10 K 803/06 ])
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Dokument-Nr. 10034
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