wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Michael Blauth, Mannheim(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und beschäftigt sich mit: Zwangsverwaltung, Insolvenzrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Michael Blauth
RAin Anna von Bülow, Hamburg(beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Anna von Bülow
RAin Sandra Gorny, Hamburg(beschäftigt sich mit: Insolvenzrecht und Familienrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Sandra Gorny
RAin Erika Schreiber, Berlin(beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht (Nebenklage), Zivilrecht und Erbrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Erika Schreiber
RAin Bianca Hecker-Schlösser, Wesseling(beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht, Mietrecht, Forderungseinzug und Tierrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Bianca Hecker-Schlösser
RAin Birgit Kleinspehn, Berlin(beschäftigt sich mit: Familienrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Birgit Kleinspehn

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.11.2011
5 K 1869/10 -

Keine Abgabe von Rohmilch am Selbstbedienungsautomaten

Direktvermarktung von Rohmilch nur in engen Ausnahmefällen möglich

Nach den insoweit strengeren, europarechtlich zugelassenen bundesdeutschen Vorschriften ist es grundsätzlich verboten, Rohmilch an Verbraucher abzugeben. Entsprechende Ausnahmevorschriften müssen dabei prinzipiell eng ausgelegt werden. Die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher über einen Milchabgabeautomaten ist daher nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hält im Neckar-Odenwald-Kreis in einem 2 km abseits von seiner Hofstelle neu errichteten Stall Milchkühe. Nach dem Melken kühlt er die Milch sofort ab und transportiert dann einen Teil davon von dem Stall zu seiner verkehrsgünstig gelegenen Hofstelle. Dort füllt er die Rohmilch in einen Automaten, an dem sich seine Kunden selbst bedienen können.

Rohmilch aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur ausnahmsweise verkäuflich

Das Landratsamt hat ihm dies untersagt. Rohmilch dürfe aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur ausnahmsweise verkauft werden. Zulässig sei zwar eine Abgabe im Milcherzeugungsbetrieb. Der Kläger verkaufe die Milch aber nicht da, wo sie erzeugt werde, sondern transportiere sie erst an einen anderen Ort. Darin liege ein Verstoß gegen § 17 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Kläger hält Abgabe kleinerer Milchmengen über Automaten nach europäischem Recht für zulässig

Werbung

Der Kläger hat dagegen eingewandt, dass er auf dem Weg vom Euter bis zum Automaten sämtliche hygienischen Vorschriften einhalte. Eine Gefährdung der Allgemeinheit sei nicht erkennbar. Den Milchabgabeautomaten habe er zusammen mit einem Milchhäuschen neu angeschafft und dafür einen hohen Betrag ausgegeben. Er gebe in dem Automaten nur kleinere Mengen ab. Das sei nach dem europäischen Recht zulässig.

OLG weist Klage im Hauptsachverfahren ab

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe lehnte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 29.. März 2010 den Antrag des Klägers gegen die Untersagungsverfügung ab. Im Hauptsachverfahren bestätigte die 5. Kammer nun das Verbot und wies die Klage ab.

Rohmilchabgabe an Verbraucher gemäß europarechtlich zugelassener bundesdeutscher Vorschriften grundsätzlich verboten

Ob europarechtliche Vorschriften die Abgabe von kleineren Mengen von Rohmilch unter geringeren Voraussetzungen zuließen, sei unerheblich. Nach den insoweit strengeren, europarechtlich zugelassenen bundesdeutschen Vorschriften sei es grundsätzlich verboten, Rohmilch an Verbraucher abzugeben. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme seien nicht erfüllt; denn der Kläger gebe die Rohmilch nicht am Ort der Milcherzeugung, sondern an anderer Stelle ab. Dass der Automat auf seiner Hofstelle stehe, ändere daran nichts. Die Ausnahmevorschrift müsse eng ausgelegt werden, weil Sinn und Zweck des grundsätzlichen Verbots der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken sei. Dazu gehörten auch EHEC-Bakterien, die insbesondere bei kleinen Kindern zu schweren gesundheitlichen Schäden führen könnten. Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen das Abgabeverbot sei strafbar. Dies zeige die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber der Gesundheit der Verbraucher beimesse.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13050

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13050 Dokument-Nr. 13050


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


17.02.2012, 01:00 Uhr von Redaktion »

Keine Abgabe von Rohmilch am Selbstbedienungsautomaten

Nach den insoweit strengeren, europarechtlich zugelassenen bundesdeutschen Vorschriften ist es grundsätzlich verboten, Rohmilch an Verbraucher abzugeben. Entsprechende Ausnahmevorschriften müssen dabei prinzipiell eng ausgelegt werden. Die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher über einen Milchabgabeautomaten ist ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.