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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2009
- 5 K 1406/08 -
VG Karlsruhe: Kein Ehegattenzuschlag für Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
Baden-Württembergische Verwaltungsgerichte sind uneins über Familienzuschlag für verpartnerte Beamte
Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben derzeit in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf den sogenannten Ehegattenzuschlag. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und die entsprechende Klage eines Beamten des gehobenen Dienstes gegen die Stadt Heidelberg abgewiesen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe haben
Sachverhalt
Der
Stadt Heidelberg wies den Antrag auf Ehegattenzuschlag zurück
Die Stadt Heidelberg hatte den Anspruch des Klägers unter Berufung auf eine Auskunft des Bundesministerium des Innern zurückgewiesen. Nachdem der
Richter: Richtlinie des Europäischen Rats erfordert keine Gleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Paaren
Bei ihrem Urteil ist die Kammer nicht dem Argument des Klägers gefolgt, die erwähnte Richtlinie fordere deshalb eine Gleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Beamten ohne Kinder, weil diese sich in Bezug auf den
Ehe soll gefördert werden
Nach Auffassung der Kammer besteht eine Vergleichbarkeit der Situation zwar insoweit, als eingetragene Lebenspartner gegeneinander die gleichen Unterhaltsansprüche wie Eheleute hätten. Der Gesetzgeber gewähre den
Berufung
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7498
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