wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 08.05.2008
3 K 1304/08 -

Kein Untersagungsanspruch gegen Oberbürgermeister wegen Äußerung, dass ein Anwalt die Interessen der NPD vertrete und rechtes Gedankengut verteidige

Keine Wiederholungsgefahr

Ein Rastatter Anwalt ist mit seinem Antrag gescheitert, dem Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe öffentliche Äußerungen zu seiner politischen Gesinnung zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Eilantrag des Anwalts ab.

Der Antragsteller hatte beantragt, der Stadt Karlsruhe, im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, öffentlich zu behaupten, dass er die Interessen der NPD vertrete oder rechtes Gedankengut vertrete oder verteidige. Anlass des Antrags war eine Erklärung des Karlsruher Oberbürgermeisters in einer Fernsehsendung, durch die sich der Antragsteller verletzt sah.

Das Gericht lehnte den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung ab, weil es an der erforderlichen Dringlichkeit fehle und auch kein Anspruch auf Unterlassung gegenüber der Stadt Karlsruhe bestehe. Die von dem Antragsteller befürchtete Wiederholungsgefahr liege nicht vor. Denn der Oberbürgermeister habe seine Meinung nicht in seiner Eigenschaft als Amtsträger sondern als Parteimitglied und damit als Privatmann geäußert. Zukünftige ähnliche Äußerungen eines Organs der Stadt seien daher nicht zu befürchten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 08.05.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6051 Dokument-Nr. 6051

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6051

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung