wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 01.08.2008
7 B 3479/08 -

VG Hannover erlaubt Losverfahren für die Vergabe von Imbiss- und Getränkeständen vor einem Fußballstadion

Stadt Hannover darf Sondernutzungsverträge mit Imbissstandbetreibern vor AWD-Arena schließen

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte darüber zu entscheiden, ob ein Losverfahren mit welchem Imbiss- und Getränkestände vor der AWD-Arena in Hannover vergeben wurden, rechtmäßig war.

Die Landeshauptstadt Hannover hat die Sondernutzung der öffentlichen Straßenfläche vor dem Nordeingang zur AWD-Arena neu geordnet und für die anstehende Bundesliga-Saison 2008/2009 sieben Standplätze (vier für Getränke- und drei für Imbissstände) ausgeschrieben. Jeder Bewerber konnte sich für jeweils einen Getränke- und einen Imbissstand bewerben. Sollten mehr Interessenten als Standflächen vorhanden sein, entscheidet das Los. Mit den erfolgreichen Bewerbern will die Stadt Sondernutzungsverträge abschließen.

Auf die sieben Standplätze bewarben sich sechs Anbieter, davon fünf für jeweils einen Getränke- und einen Imbissstand und ein sechster ausschließlich für einen Getränkestand. Aufgrund der getrennt nach Getränke- und Imbissstandflächen durchgeführten notariell beaufsichtigten Auslosung erhielten drei Bewerber jeweils einen Getränke- und zusätzlich auch einen Imbissstand und ein vierter Bewerber einen Getränkestand. Zwei Bewerber gingen leer aus, unter ihnen der Antragsteller des gerichtlichen Verfahrens.

Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollte dieser verhindern, dass die Stadt Sondernutzungsverträge mit den ausgelosten Bewerbern schließt und damit für die anstehende Bundesliga-Saison vollendete Tatsachen schafft. Er rügte im Wesentlichen, dass die Stadt für Getränke- und Imbissstände getrennte Losverfahren durchgeführt hätte, obwohl die Gesamtzahl der Bewerber (sechs) geringer gewesen sei als die Anzahl der zu vergebenden Standflächen (sieben). Nach seiner Auffassung hätte jeder Bewerber vorab eine Standfläche zugeteilt erhalten müssen.

Das Gericht lehnte den Erlass der einstweiligen Anordnung ab. Da ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatte, sich nur für einen Getränkestand zu bewerben, war die Auslosung getrennt nach Getränke- und Imbissständen zwingend. Bei der straßenrechtlichen Entscheidung waren die weiteren, gewerberechtlichen Argumente des Antragstellers nicht zu berücksichtigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 04.08.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Auswahlverfahren | Losverfahren | Sondernutzung | Standplatz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6475 Dokument-Nr. 6475

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6475

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung