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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 20.02.2012
- 6 B 1778/12 -
Landesregierung muss Journalisten keine weitere Auskunft zu Antworten Christian Wulffs auf Landtagsanfrage erteilen
Eilantrag eines Journalisten des Springer-Verlages auf Auskunft abgelehnt
Die Landesregierung ist nicht dazu verpflichtet, einem Journalisten Auskunft auf die Frage zu erteilen, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Christian Wulff eine Antwort zu seiner geschäftlichen Beziehungen zu Egon Geerkens freigegeben hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte ein
Journalist hat keinen Anspruch auf bestimmte Form der Auskunftserteilung
Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte sowohl den Haupt- als auch den Hilfsantrag ab. Hinsichtlich des Hauptantrages (Hergabe einer Farbkopie des Entwurfs der Antwort auf die Landtagsanfrage) stehe dem Antragsteller kein Anordnungsanspruch zur Seite. Aus § 4 Abs. 1 NPresseG lasse sich ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Auskunftserteilung nicht ableiten. Der verfolgte presserechtliche Anspruch auf
Rechtsschutzinteresse im Laufe des gerichtlichen Verfahrens entfallen
Für den auf eine solche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 13083
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