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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.09.2013
- 6 A 3517/12 -
Freies Gymnasium Hannover erfolgreich im Verfahren um Genehmigung einer "Montessori-Grundschule" als Ersatzschule
Allein auf fehlendes besonderes pädagogisches Interesse gestützte Ablehnung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Niedersächsische Landesschulbehörde verpflichtet, über den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Grundschule FGH als Ersatzschule unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist private Trägerin des Freien Gymnasiums Hannover, einer anerkannten
Landesschulbehörde hielt pädagogisches Konzept für nicht ausreichend
Die Regionalabteilung Hannover der Niedersächsischen
Montessori-Schulen sind fester und allgemein bekannter Begriff der deutschen Schullandschaft
Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt: Die allein auf das fehlende besondere pädagogische Interesse (Art. 7 Abs. 5 Satz 1 GG) gestützte Ablehnung sei rechtswidrig. In Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 16.12.1992, Az.: 1 BvR 167/878) aufgestellten Grundsätze könne das Fehlen eines besonderen pädagogischen Interesses an der Errichtung der privaten
Niedersächsische Landesschulbehörde muss Genehmigungsverfahren fortsetzen
Das Gericht hat die Niedersächsische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 16879
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