Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 13.02.2023
- 3 B 446/23 -
In sorgerechtlichen Verfahren setzt Inobhutnahme durch Jugendamt entsprechende gerichtliche Entscheidung voraus
Jugendamt muss sofortige gerichtliche Entscheidung erwirken
Kommt das Jugendamt während eines laufenden sorgerechtlichen Verfahrens zum Schluss, dass das Kind aus dem Elternhaushalt herausgenommen werden sollte, muss es eine entsprechende familiengerichtliche Entscheidung herbeiführen. An diese Entscheidung ist das Jugendamt gebunden und kann insbesondere nicht eigenmächtig das Kind in Obhut nehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Hannover im Jahr 2023 darüber zu unter anderem darüber zu entscheiden, ob die
Unzulässigkeit der Inobhutnahme
Das Verwaltungsgericht Hannover hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32709
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32709
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.