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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 19.11.2012
- 11 B 4036/12 -
Haltung von mehr als 90 Katzen in Mietwohnung unzulässig
VG Hannover erklärt Fortnahme und Verwertung der Tiere für rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Fortnahme und Veräußerung von über 90 Katzen, die von einer Familie in einer ca. 85 m² großen Wohnung eines Mehrfamilienhauses gehalten wurden, für rechtmäßig erklärt. Die Katzen wurden unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, waren erheblich vernachlässigt und hatten bereits schwerwiegende Verhaltensstörungen entwickelt.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, eine Mutter mit zwei erwachsenen Kindern, hielten in Wagenfeld-Ströhen in einer ca. 85 m² großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus insgesamt mehr als 90
Katzen wurden unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten
Den daraufhin gegen die Fortnahme und die Veräußerung der Tiere gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Hannover ab. Das Gericht folgte auf Grundlage der dokumentierten Feststellungen der Beurteilung der Amtstierärzte, dass die fortgenommenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
- VG Koblenz: Wegnahme vernachlässigter Katzen und Hunde rechtens
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[Aktenzeichen: 2 K 204/11.KO]) - Mieter muss Hund, den er ohne vorherige Erlaubnis in Wohnung hält, wieder abschaffen
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Dokument-Nr. 14668
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