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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.08.2014
5 E 3534/14 -

Mitfahrdienst "Uber" darf vorerst weiterbetrieben werden

Untersagungs­verfügung aus formellen Gründen rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag der Betreiber der Taxi-App "Uber" stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts ist die Untersagungs­verfügung aus formellen Gründen nicht rechtens.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich die Betreiberfirma der Taxi-App "Uber" gegen eine behördliche Verfügung gerichtet, mit der die Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Werbung hierfür untersagt worden waren.

Untersagungsverfügung wurde von einer nicht zuständigen Behörde erlassen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Untersagungsverfügung aus formellen Gründen für nicht rechtens gehalten. Rechtsgrundlage seien Vorschriften der Gewerbeordnung. Für deren Durchführung seien in Hamburg die Bezirksämter zuständig. Die angefochtene Untersagungsverfügung habe jedoch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als Verkehrsgewerbeaufsichtsbehörde erlassen. Diese sei hierfür nicht zuständig.

Über die Frage der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung hat das Verwaltungsgericht nicht entschieden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg/ra-online

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Kommentare (7)

 
 
Ingrid schrieb am 02.09.2014

Der deutsche Staat und auch die Länder und Kommunen machen immer wieder Gesetze, allein nur, um den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das reicht von Zwangsananschlüssen von Hauseigentümern an überdimensionierte Abwasseranlagen, Fersehgebühren für Menschern ohne Fernseher bis zur "Parkraumbewirtschaftung" für Straßen, die die Autofahrer längst durch ihre fahrzeugbezogenen Abgaben finanziert haben. Wenn die Taxifahrer nun die Opferrolle einnehmen wollen, fragt sich, wie sie in diese gekommen sind. Ich habe jedenfalls nicht wahrgenommen, daß sie sich gegen zu reglimentierte Voraussetzungen zum Fahren gewehrt hätten. Das Leben ändert sich, auch die Menschen, die es leben. Wenn heute sogar Schwarzafrikaner mit extrem mangelhaften deutschkenntnissen Taxis lenken, deutet das darauf hin, daß nicht der Kunde geschützt wird, sondern das Gewerbe und/oder die staatliche Einnahme...

Reinald last schrieb am 29.08.2014

Hallo,

erstens sagt das Urteil nicht aus das die Beförderung von Personen ohne Personenbeförderungsgenehmigung rechtens ist und zweitens war hier nur zu Entscheiden ob hierfür geworben werden darf oder nicht. Nach wie vor ist die Beförderung von Personen gegen Endgeld ein Gewerbepflichtiges Unternehmen mit entsprechenden Vorraussetzungen.

Chris schrieb am 29.08.2014

Keiner ist gezwungen diesen dienst in anspruch zu nehmen. Und diejenigen die das tun, werden wohl wissen was Sie tun. Aus Ihrem Kommentar würde ich fast schliessen, dass Sie Taxifahrer sind und Konkurrenz befürchten.

Dieter antwortete am 01.09.2014

Ich bin Taxiunternehmer und muss der Behörde stetig und immer wieder 14 Unbedenklichkeitsbescheinigungen (+TÜV und Eichamt) zum Betrieb meines Taxiunternehmens vorlegen. Sind die Öffentlichkeit und der Staat seit 100 Jahren Idioten ? Wer über das Internet dauerhaft gegen Bundesgesetze verstößt, ist schlichtweg ein Krimineller. Oder sehen Sie das etwa anders ?

Dieter antwortete am 01.09.2014

übrigens > Konkurrenz haben wir bereits genug; da wären: Mietwagen, Leihwagen, Bahnen, Busse, Fahrzeuge "to go" und "to drive",Rikschas, Fahrraddienste, My Taxi und DeinTaxi. Sie scheinen überdies auch noch blind zu sein ?

Ingrid antwortete am 02.09.2014

Sie sind der Beweis dafür, daß mitunter der Kunde oder Bürger vor dem TAXIUNTERNEHMER geschützt werden müßte...

Und? Haben Sie auch etwas gegen Blinde? Sollten Sie nicht, denn mit Ihren eingeschränkten Sichtweisen des "nicht über den eigenen Tellerrand hinausgucken können" gehören Sie doch offenbar auch zur selben Gruppe...

Rudi schrieb am 29.08.2014

Klasse. Nun dürfen also weiter Menschenleben gefährdet werden, ohne Versicherungsschutz durch die Gegend gefahren werden, mit Fahrzeugen von zweifelhafter Sicherheit und Fahrern mit sicher erstklassiger Ortskenntniss.

Wann hat der erste Richter die Eier in der Hose, diesem lebensgefährlichen Treiben ein ende zu setzen ?

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