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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 22.01.2019
4 A 144/18 HAL -

Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässig

Miniatur Bullterrier darf trotz eigenständiger Rasse allein aufgrund des optischen Erscheinungsbildes der Rasse der Bullterrier zugeordnet werden

Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde von der Beklagten zur Zahlung der Hundesteuer für ihren Mini Bullterrier unter Einstufung des Hundes als gefährlicher Hund herangezogen. Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass es sich bei dem Miniatur Bullterrier nicht um einen gefährlichen Hund handele. Es handele sich um eine eigenständige Rasse, die nicht im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz aufgeführt werde.

Miniatur Bullterrier als Unterfall des Bullterriers erfasst

Das Verwaltungsgericht Halle wies die Klage ab. Der kommunale Satzungsgeber könne im Rahmen des Steuerrechts für die Einschätzung als generell gefährlicher Hund auf § 3 Abs. 2 HundeG LSA Bezug nehmen, das seinerseits auf § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz Bezug nimmt. Diese Vorschrift führt die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf. Danach wird der Miniatur Bullterrier, obwohl er als eine eigenständige Rasse anerkannt ist, als Unterfall des Bullterriers erfasst. Dies sei nicht verfassungswidrig. Der Landesgesetzgeber habe im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes eine eigenständige Definition der Rassezugehörigkeit vorgenommen, die sich allein nach dem äußeren Erscheinungsbild bestimme. Dies lasse es zu, auch den Miniatur Bullterrier, obwohl er einer eigenständigen Rasse angehört, aufgrund des optischen Erscheinungsbildes der Rasse der Bullterrier zuzuordnen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online (pm)

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Dokument-Nr.: 27288 Dokument-Nr. 27288

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Kommentare (4)

 
 
Michael Rottach schrieb am 15.04.2019

Diese/r "liebe/r, Hundefeindliche Richter/in"hben null Ahnung über Mini-Bullterrier. Diese Hunde wurden zum Gegensatz der Bullterrier NICHT zu Kämpfen gezüchtet, sondern zur Jagt nach Ratten und Hasen. Wie kommt so ei Unqualifizierter Richter/in auf diese Obstruktive Meinung, dass diese Mini-Bullterrier, die ja aus England und nicht aus den USA kommen, Bissig und Aggressiv sind?? Die sind von Natur aus Kinderlieb und mehr als nur Verschmust. Dir Verwaltungsrichter würden Gut daran Tun, sich mit Züchtern oder bei Sabine Eichhorn von Hund, Katze, Maus(Sender VOX) sich zu Unterhalten.

Neumann schrieb am 15.04.2019

Ob der Mini Bullterrier durch eine erhöhte Hundesteuer dann weniger gefährlich wird?

Ich glaube darauf kommt es dem Staat auch nicht an.

Michael Rottach antwortete am 15.04.2019

Hundesteuer zieht nicht der Staat ein, sondern die Kommune. Und das ist ein riesengroßer Unterschied.

Michael Rottach antwortete am 15.04.2019

Hundesteuer zieht nicht der Staat ein, sondern die Kommune. Und das ist ein riesengroßer Unterschied.

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