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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 22.01.2019
- 4 A 144/18 HAL -
Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässig
Miniatur Bullterrier darf trotz eigenständiger Rasse allein aufgrund des optischen Erscheinungsbildes der Rasse der Bullterrier zugeordnet werden
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde von der Beklagten zur Zahlung der
Miniatur Bullterrier als Unterfall des Bullterriers erfasst
Das Verwaltungsgericht Halle wies die Klage ab. Der kommunale Satzungsgeber könne im Rahmen des Steuerrechts für die Einschätzung als generell gefährlicher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online (pm)
- Hundesteuer in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für "gefährlichen Hund" gerechtfertigt
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2017
[Aktenzeichen: 6 A 10616/16.OVG]) - Höhere Hundesteuer für Bordeauxdogge und Mastiff rechtmäßig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2012
[Aktenzeichen: 2 S 3284/11])
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Dokument-Nr. 27288
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