wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 29.03.2006
3 A 510/03, 3 A 142/04 und 3 A 57/04 -

Professorenklagen gegen Übernahme aus dem unmittelbaren Landesdienst in Universitätsstiftung erfolgreich

Eine Übernahme von Professoren aus dem unmittelbaren Landesdienst in den Dienst einer Hochschulstiftung ist nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Göttingen in drei Verfahren.

Zur Vorgeschichte: Entsprechend dem nahezu einstimmigen Antrag des Senats der Universität Göttingen wurde mit Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung über die Errichtung der "Georg-August-Universität Göttingen Stiftung öffentlichen Rechts" vom 17.12.2002 die Universität Göttingen mit Wirkung vom 1.1.2003 in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts übergeleitet. Träger der Stiftungsuniversität ist damit nicht länger das Land Niedersachsen, sondern die eigens zu diesem Zweck gegründete Hochschulstiftung mit Dienstherrnfähigkeit. Daneben besteht die Universität Göttingen, bei der die Professoren ihre Aufgaben wahrnehmen, als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Hochschulstiftung leitete durch Verfügungen vom Januar/Februar 2003 die an der Universität Göttingen tätigen Beamten einschließlich der Professoren, die zuvor unmittelbare Landesbeamte waren und das Land Niedersachsen zum Dienstherrn hatten, als mittelbare Landesbeamte in ihren Dienst über. Gegen diesen erzwungenen Dienstherrnwechsel sind beim Verwaltungsgericht Göttingen Anfechtungsklagen von insgesamt 15 Professoren anhängig.

Die Entscheidungen: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in drei ausgewählten Verfahren eines Professors der Juristischen Fakultät, eines bereits emeritierten (entpflichteten) Professors der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und eines Professors aus dem Bereich Humanmedizin mündlich verhandelt.

Das Gericht hat den Klagen der Professoren gegen die Übernahmeverfügungen der beklagten Hochschulstiftung stattgegeben. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Zwar sähen die bundeseinheitlich geltenden Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes im Falle eines teilweisen Aufgabenübergangs von einer Körperschaft zur anderen eine Übernahme von Beamten durch die neue Körperschaft vor. Das gelte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2.4.1981 - 2 C 35.78 -) aber nur für solche Beamte, deren Aufgabengebiet von dem Aufgabenübergang tatsächlich berührt sei.

Dies sei bei den beamteten Professoren, die an der Universität Göttingen lehren und forschen, aber nicht der Fall. Demzufolge ist nach Ansicht des Gerichts ihre Übernahme aus dem unmittelbaren Landesdienst in den Dienst der Hochschulstiftung nicht zulässig. Im übrigen seien die angefochtenen Übernahmeverfügungen auch in formeller Hinsicht zu beanstanden. Über die Widersprüche gegen diese Verfügungen hätte nicht der Präsident entscheiden dürfen, sondern außerhalb des Bereichs Humanmedizin der Stiftungsrat und im Bereich Humanmedizin der Ausschuss Humanmedizin. Im Bereich Humanmedizin hätte die Überleitungsverfügungen zudem nicht der Präsident, sondern der Vorstand Humanmedizin erlassen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Göttingen vom 29.03.2006

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Hochschulrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anfechtung | Körperschaft des öffentlichen Rechts | Professor | Stiftung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2139 Dokument-Nr. 2139

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2139

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung