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Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 11.07.2011
- 1 B 101/11 -
Anordnung des Leinenzwangs für mehrfach auffällig gewordenen Rottweiler gerechtfertigt
Beeinträchtigung und Belastung durch Leinenzwang für den Hund nur gering
Die Anordnung eines Landkreise, dass eine Hundehalterin, deren Rottweiler zuvor mehrfach andere Hunde gebissen hatte, ihren Hund außerhalb der Wohnung ständig nur mit einer maximal drei Meter langen Leine halten darf, ist zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.
Der nicht angeleinte
Hundebesitzerin: Eigener Hund wollte sich nur gegen andere Hunde zur Wehr setzen
Hiergegen hat die Antragstellerin Klage erhoben und gleichzeitig um die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes nachgesucht, weil der Landkreis seine Verfügung für sofort vollziehbar erklärt hatte. Sie hatte geltend gemacht, ihr
Konkrete Gefahr des erneuten Angriffs andere Hunde oder Menschen besteht weiterhin
Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte den Antrag der Hundebesitzerin ab. Es hat die Klärung der Frage, ob es der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ra-online
- Bissige Rottweiler müssen Maulkorb tragen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.12.2004
[Aktenzeichen: 12 A 11709/04.OVG]) - BayVGH: Hunde mit bestandenem Wesenstest unterliegen nicht dem Leinenzwang
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2010
[Aktenzeichen: 10 BV 06.3053])
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Dokument-Nr. 12056
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