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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 20.06.2008
- 1 A 341/06 -
Entlaufener Hund: Halter muss Kosten für Feuerwehreinsatz zahlen
Auf Brautschau befindlicher Hund war herrenlos
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage eines Hundehalters abgewiesen, der sich gegen die Erhebung von Gebühren von rund 180,00 EUR für das Verbringen seines Hundes in das städtische Tierheim durch Feuerwehrleute der beklagten Stadt Göttingen gewendet hatte.
Der auf dem Grundstück des Klägers zunächst angeleinte
Feuerwehr holte herrenlosen Hund ab - Kosten: 179,10 EUR
Sie informierte die Berufsfeuerwehr, damit der herrenlose
Hundehalter wehrt sich gegen Gebührenbescheid
Er machte geltend, sein auf Brautschau befindlicher
Gericht: Hund stellte Gefahr dar - Gebührenbescheid rechtmäßig
Dieser Argumentation vermochte sich das Gericht nicht anzuschließen. Es liege auf der Hand, dass ein mittelgroßer Jagdhund, der sich frei im öffentlichen Verkehrsraum bewege, jederzeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer darstellen könne. Diese Gefahr habe am besagten Tag in besonderem Maße bestanden, weil, wie der Kläger selbst vorgetragen habe, sein
Gericht: Kein "Hinterhundehalternhertelefonieren"
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2008
Quelle: ra-online, VG Göttingen
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Dokument-Nr. 6272
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