Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 18.01.2010
- 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI -
VG Gießen: Rundfunkgebührenpflicht für PCs nur bei nachgewiesenem Bereithalten zum Empfang von Rundfunk
Bloßer Besitz eines PCs mit der Möglichkeit zum Radioempfang rechtfertigt keine Gebührenpflicht
Eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs besteht nur dann, wenn der PC nachgewiesener Maßen für den Rundfunkempfang bereitgehalten wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und zwei Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben, mit denen dieser die Kläger zu Gebühren für die Bereithaltung eines „neuartigen Rundfunkgerätes“, nämlich eines internetfähigen PCs, herangezogen hatte.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger dem Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks unter anderem entgegen gehalten, dass die Geräte nur für die Mitgliederverwaltung, zur Gestaltung der Internetpräsenz und für den Mailverkehr genutzt würden, bzw. ein Zugriff technisch nur auf ausgewählte, geschäftsbezogene Internetseiten möglich sei.
Bereithalten zum Rundfunkempfang muss im Einzelnen nachgewiesen werden
Das Verwaltungsgericht Gießen hat nun entschieden, dass ein internetfähiger
Für Gebührenfreiheit muss internetfähiger PC Zweitgerät sein
Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen nicht bereits ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät bereitgehalten wird und deshalb der internetfähige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2010
Quelle: ra-online, VG Gießen
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9076
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9076
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.