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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 17.11.2020
- 7 L 3773/20.GI -
Eilantrag eines Schülers auf Entbindung von der Maskenpflicht abgelehnt
Maskenpflicht auch im Präsenzunterricht verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Gießen hat Beschluss der 7. Kammer vom 17. November 2020 den Eilantrag eines Schülers abgelehnt, mit dem dieser begehrte, auf dem Schulgelände und während des Präsenzunterrichts aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen.
Der Antragsteller besucht die 8. Jahrgangsstufe einer im Lahn-Dill-Kreis gelegenen
Keine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht im Unterricht
Das Verwaltungsgericht Gießen führte in seiner Entscheidung aus, gemäß der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bestehe in hessischen Schulen grundsätzlich die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung - auch während des Präsenzunterrichts - zu tragen. Durchgreifende Zweifel an der Verhältnismäßigkeit dieser
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht gießen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29480
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