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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 06.10.2011
- 7 K 5851/10.GI -
VG Gießen zur Kostenübernahme für Gesundheitsuntersuchungen von Schülern
Stadt hat Aufwendungen für Durchführung der gesundheitlichen Betreuung und Überwachung von Schüler zu tragen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Stadt Marburg dem Landkreis Marburg-Biedenkopf Kosten in Höhe von rund 80.570 Euro für ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen von Schülerinnen und Schülern erstatten muss.
Im zugrunde liegenden Fall untersuchte im Jahr 2007 das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf (die Stadt Marburg hat kein Gesundheitsamt) 789 Schülerinnen und
Untersuchungen unterfallen der Schulgesundheitspflege und sind von der Erstattungspflicht gemäß des Hessischen Schulgesetzes erfasst
Das Verwaltungsgericht Gießen gab dem Landkreis dem Grunde nach Recht, sprach ihm aber die Kosten nicht in der geltend gemachten Höhe zu. Die Pflicht zur Erstattung der Aufwendungen für die im Jahr 2007 durch das Kreisgesundheitsamt durchgeführten ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen ergebe sich aus § 156 Nr. 3 des Hessischen Schulgesetzes. Danach habe der Schulträger – hier die Stadt Marburg – die Aufwendungen für die Durchführung der gesundheitlichen Betreuung und Überwachung der
Landkreis zieht für Berechnung falsche Verwaltungskostenordnung heran
Der Höhe nach beschränke sich der Anspruch aber auf 80.571,96 Euro, weil der Landkreis bei seiner Berechnung die falsche Verwaltungskostenordnung herangezogen habe. Von den Kosten des Verfahrens haben die Stadt Marburg 4/5 und der Landkreis 1/5 zu tragen.
Hinweis:
§ 138 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes lautet:
(2) Die Städte Fulda, Gießen, Hanau, Marburg und Rüsselsheim sind Träger der Schulen, soweit nicht andere Schulträger Schulen in ihren Gebieten unterhalten.
§ 156 Nr. 3 des Hessischen Schulgesetzes lautet:
Die Schulträger tragen ferner
[…]
3. die Aufwendungen für die Durchführung der gesundheitlichen Betreuung und Überwachung der Schülerinnen und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
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Dokument-Nr. 12747
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