wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 13.06.2006
5 E 2033/04 -

Reaktivierung eines in den Ruhestand versetzten Beamten gescheitert

Lehrer, der in Deutschland berufsunfähig ist, kann in der Schweiz durchaus arbeiten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat der Klage eines ehemaligen Berufschullehrers stattgegeben, der sich gegen seine Wiedereinstellung in den hessischen Schuldienst gewandt hatte, da er mittlerweile in der Schweiz als Lehrer tätig war.

Hintergrund des Verfahrens war, dass der Kläger 1998 in den Ruhestand versetzt worden war, nachdem mehrere Fachärzte und das Versorgungsamt beim Kläger psychische Erkrankungen festgestellt hatten, die zur Dienstunfähigkeit führten und dies auch bis ins Jahr 2002 weiter bestätigten.

Nachdem das Schulamt des Lahn-Dill-Kreises davon Kenntnis erhalten hatte, dass der Kläger in der Schweiz einer Tätigkeit als Berufschullehrer nachging, und das Versorgungsamt daraufhin 2003 die Dienstfähigkeit des Klägers nun doch für gegeben erachtete, wurde der Kläger wieder in den hessischen Schuldienst eingestellt. Mit seiner Klage machte der Kläger nun geltend, er sei weiterhin - jedenfalls für den hessischen Schuldienst - dienstunfähig. Dem stehe seine Tätigkeit in der Schweiz nicht entgegen, da dort deutlich bessere Arbeitsbedingungen in jeder Hinsicht gegeben seien. Die Kammer hat der Klage heute nach Einholung eines Sachverständigengutachtens durch einen neutralen psychiatrischen Facharzt stattgegeben. Der Gutachter war der Auffassung, der Kläger sei auf Grund seiner psychiatrischen Gesundheitsstörungen nicht in der Lage, als Lehrer in Hessen tätig zu sein. Die Tätigkeit in der Schweiz stehe dieser Einschätzung beim Krankheitsbild des Klägers nicht entgegen, denn die Krankheit resultiere aus den Erfahrungen während seiner Tätigkeit an hessischen Schulen. Dieses fachärztliche Sachverständigengutachten wurde im Übrigen von weiteren, vom Kläger konsultierten Fachärzten bestätigt. Angesichts des vorliegenden Gutachtens konnte die Kammer nicht zur Überzeugung gelangen, dass der Kläger, trotz seiner Tätigkeit in der Schweiz auch im hessischen Schuldienst wieder dienstfähig ist, eine Tatsache, für die letztlich das staatliche Schulamt den Beweis zu erbringen hatte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 13.06.2006

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht | Beamtenrecht | Schulrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berufsunfähigkeit | Lehrer | Lehrkraft | Lehrerin | Lehramtsbewerber | Ruhestand

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2520 Dokument-Nr. 2520

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2520

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung