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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.06.2008
- 5 E 1923/07 -
Versorgungsabschlag für Beamte bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit rechtens
Bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen nicht auf einem Dienstunfall beruhender Dienstunfähigkeit kann bis zu 10,8 % abgezogen werden
Das Verwaltungsgericht Gießen hat Urteil hat die Klage eines Lehrers abgewiesen, der sich gegen die Kürzung seines Ruhegehaltes gewandt hatte.
Der Kläger, ein
Kläger hält Versorgungsabschlag für verfassungswidrig
Diese Vorschrift hielt der Kläger für verfassungswidrig. Zum einen würde ein entsprechender Abzug bei Rentnern nicht vorgenommen und außerdem verstoße es gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation bzw. der dementsprechenden Versorgung im Ruhestand, wenn ein Beamter Versorgungsabschläge hinnehmen müsse, auch wenn er den hierzu führenden Umstand, nämlich seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand in Folge
Gericht: Versorgungsabschlag rechtmäßig - keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder des Übermaßverbots
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen sah das nun anders. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 15.07.2008
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Dokument-Nr. 6365
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